UBI Einführung
Übersicht:
- Rechtsgrundlagen
- Funkstellen im Binnenschifffahrtsfunk
- Verkehrskreise
- Technik
- Rangfolge im Funkverkehr und Meldungen
- Sprechfunktafel
In diesem Video bekommst du einen Überblick über den Binnenschifffahrtsfunk und alle Inhalte deiner Prüfung!
Bei Lautstärkeproblemen mit den Videos kannst du auf dem Computer im Browser eine kostenlose Erweiterung installieren. Wenn du diese aktivierst/einschaltest kann die Lautstärke stark erhöht werden. Für den Browser „Chrome“ gibt es z.B. den „Volume Booster“ und für „Firefox“ z.B. den „Max Sound Booster“ und für „Edge“ z.B. den „600% Sound Volume Booster“
Rechtsgrundlagen
Der weltweite Nachrichtenaustausch wird durch die internationale Fernmeldeunion (ITU) geregelt. Deren Vorschriften sorgen für eine reibungslose Abwicklung auch im internationalen Funkdienst. Die deutsche Rechtsgrundlage ist das Telekommunikationsgesetz (TKG), welches die Fernmeldehoheit des Bundes festgelegt. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) überwacht diese und genehmigt den Betrieb von Funkstellen. Bevor eine Funkanlage an Bord eingebaut wird, muss diese bei der BNetzA, Außenstelle Hamburg, angemeldet werden. Die BNetzA stellt die Zuteilungsurkunde (Ship Station Licence) aus, welche zeitlich unbefristet gültig und zwingend im Original an Bord mitzuführen ist. Die BNetzA ist bei Eignerwechsel eines Binnenschiffs und bei technischen Änderungen an einer Schiffsfunkstelle, z. B. Erweiterung der Funkausrüstung, schriftlich zu informieren. Sie führt führt die telekommunikationsrechtliche Überprüfungen durch und kann auch die Einstellung des Betriebes einer Schiffsfunkstelle anordnen.
Jeder, der am Funkdienst teilnimmt, muss das im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelte Fernmeldegeheimnis wahren. Diesem unterliegt der Inhalt des Funkverkehrs und ob jemand an der Abwicklung des Funkverkehrs beteiligt ist oder war. Nur Aussendungen, die „An alle Funkstellen“ gerichtet sind dürfen uneingeschränkt aufgenommen und verbreitet werden. Eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses wird strafrechtlich verfolgt.
Binnenschifffahrtsfunk – Seefunk
Im UKW-Sprechfunk werden bestimmte Kanäle bzw. UKW-Frequenzen verwendet. Jedoch unterscheiden sich die Verfahren im See- und Binnenschifffahrtsfunk.
Binnenfunk
- im Rahmen der Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk auf den Binnenschifffahrtsstraßen der europäischen Länder (RAINWAT)
- ermöglicht die Herstellung von Funkverbindungen für bestimmte Zwecke auf vereinbarten Kanälen und nach einem vereinbarten Betriebsverfahren (Verkehrskreise).
- Funkanlagen müssen ATIS-fähig sein.
- Schiffsfunkstelle = Schiff mit zugelassener Funkstelle an Bord.
- Landfunkstelle = ortsfeste Funkstelle an Land.
Seefunk
- GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System)
- Weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem, Zusammenfassung von technischen Einrichtungen, Dienststellen und Regeln zur weltweiten Hilfe bei Seenotfällen und zur Sicherung der Seeschifffahrt.
- Geräte haben eine rote SOS-/DISTRESS-Taste und einen DSC-Controller zur Aussendung digitaler Alarme und Anrufe. (DSC=Digital Selective Calling)
- Der DSC-Controller ist über eine neunstellige MMSI (Maritime Mobile Service Identity) erreichbar. Die ersten drei Ziffern der MMSI stellen die MID (Maritime Identification Digit) dar, welche das jeweilige Land identifiziert.
- Mit dem UBI darf nicht am GMDSS teilgenommen werden.
- Seefunkstelle = Schiff mit zugelassener Funkstelle an Bord.
- Küstenfunkstelle = Funkstelle an Land.
Die UKW-Sprechfunkanlagen, die in der Prüfung verwendet werden, sind Kombianlagen, die zwischen Binnenschifffahrtsfunk und GMDSS-Seefunk umgeschaltet werden können. Die rote Taste macht deutlich, dass sie über einen DSC-Controller verfügen. Dieser DSC-Controller kann/darf im Binnenschifffahrtsfunk nicht verwendet werden.

Schiffsfunkstelle
- gekennzeichnet mit Namen, Rufzeichen und ATIS-Nummer
- Rufzeichen besteht aus zwei Buchstaben und vier Ziffern, z.B. DA5005
- Rufzeichen werden von der BNetzA, Außenstelle Hamburg, in der Zuteilungsurkunde vergeben
- ATIS dient der automatischen Identifizierung der Schiffsfunkstelle und wird automatisch beim Loslassen der Sprechtaste gesendet; pro Schiff gibt es nur einen ATIS-Code und auch tragbare Funkgeräte müssen den ATIS-Code automatisch aussenden
- Funkanlagen besitzen meist einen „ATIS-Killer“ zur Unterdrückung des empfangenen ATIS-Signals
- Im Sprechfunkverkehr werden Schiffsart und Name und ggf. Rufzeichen genannt,
- z.B. MOTORSCHIFF ROBBE
ATIS-Nummer für das Rufzeichen „DA5005“ lautet
9 211 01 5005
und setzt sich wie folgt zusammen:
| 9 | Binnenschifffahrtsfunk |
| 211 | MID (Deutschland) |
| 01 | A (1. Buchstabe im Alphabet) |
| 5005 | Bestandteil des Rufzeichens |
ATIS-Nummer = 10 Ziffern
AIS = Automatic Identification System
- Automatisches Schiffsidentifizierungs- und Überwachungssystem
- Übertragung auf UKW:
o statische Informationen (z. B. Schiffsname)
o dynamische Informationen (z. B. Kurs)
o reisebezogene Informationen (z. B. Bestimmungsort)
Funkstelle an Land
- eine Funkstelle des mobilen Funkdienstes, die nicht dazu bestimmt ist, während der Bewegung betrieben zu werden (Landfunkstelle).
- ist aufgelistet in den regionalen Teilen des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk.
- nimmt Meldungen aus der Schifffahrt entgegennimmt (z.B. Notmeldungen) und informiert die Schifffahrt über den Zustand der Wasserstraße.
- kann auch den Schiffsverkehr lenken.
Handbuch für den Binnenschifffahrtsfunk
Bei jeder Funkstelle müssen vorhanden sein:
- Zuteilungsurkunde (Ship Station Licence)
- Funkzeugnis des Funkers (UBI)
- Handbuch Binnenschifffahrtsfunk in der aktuellen Version (gedruckt oder digital)
Allgemeiner Teil
Dieser Teil enthält Angaben und Hinweise, die auf sämtlichen Binnenschifffahrtsstraßen von Bedeutung sind, wie
- Begriffsbestimmungen
- Beschreibung und Betrieb der Verkehrskreise
- Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks, auch in Notfällen
- Gesprächsbeispiele
- Buchstabiertafeln
- Teilnahme an anderen Funkdiensten
- Meldepflicht
Regionale Teile
Diese Teile enthalten
- Angaben über die Funkausrüstungs- und Benutzungspflicht
- eine tabellarische sowie kartografische Übersicht der Funkstellen an Land
- ein Verzeichnis der Dienststellen, die ständig besetzt sind
- gegebenenfalls die empfohlenen Redewendungen für die Fahrt in den jeweils am meisten benutzten Sprachen
Es werden folgende regionale Teile unterschieden:
- Regionaler Teil Rhein (Basel – offenes Meer) und Mosel
- Regionaler Teil Deutschland
- Regionaler Teil Deutschland und Österreich für die Wasserstraßen Main, Main-Donau-Kanal und Donau
- Regionaler Teil Niederlande und Belgien
- Regionaler Teil Frankreich

Verkehrskreise
- Zuordnung von Sprechfunk-Kanälen für bestimmte Zwecke
- Es gibt 4 Verkehrskreise: Schiff-Schiff, NIF, Schiff-Hafen und Funkverkehr an Bord
- deutsche Rechtsgrundlage: Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung
- Es dürfen nur solche Nachrichten übermittelt werden, die sich auf den Schutz von Personen oder auf die Fahrt oder auf die Sicherheit von Schiffen beziehen.
Schiff – Schiff
| Aufgabe | Herstellen von Funkverbindungen zwischen Schiffsfunkstellen z. B. für Kursabsprachen. |
| Betriebsart | Simplex; automatische Leistungsreduzierung auf 0,5 – 1 Watt |
| Kanäle | 10, 13, 06, 08, 72, 77 (Kanal 72 + 77 auch für die Übermittlung von Nachrichten sozialer und privater Art) |
Nautische Informationen (NIF)
| Aufgabe | Herstellung von Funkverbindungen zwischen Schiffsfunkstellen und Funkstellen an Land der Behörden, denen der Betrieb auf den Wasserstraßen obliegt, z. B. Austausch von Nachrichten über den Zustand der Wasserstra-ßen, Verkehrsberatung und Verkehrslenkung. |
| Betriebsart | (Semi-) Duplex; Simplex Kanäle 73 und 76 volle Sendeleistung (in Deutschland) |
| Kanäle | NIF ist nicht auf allen Bundeswasserstraßen verfügbar, die Kanäle werden auf blauen Tafeln am Ufer angezeigt und sind in den Regionalen Teilen im Handbuch Binnenschifffahrtsfunk aufgelistet. |
Schiff – Hafenbehörde
| Aufgabe | Herstellung von Funkverbindungen zwischen Schiffsfunkstellen und Funkstellen an Land von Hafenbehörden, z. B. für die Zuweisung von Liegeplätzen, Fahrt in Häfen. |
| Betriebsart | Simplex; automatische Leistungsreduzierung auf 0,5 – 1 Watt |
| Kanäle | Dieser Verkehrskreis ist nicht auf allen Bundeswasserstraßen verfügbar, die Kanäle sind in den Regionalen Teilen im Handbuch Binnenschifffahrtsfunk aufgelistet. |
Funkverkehr an Bord
| Aufgabe | Herstellung von Funkverbindungen an Bord von Fahrzeugen und Verbänden. Dieser Verkehrskreis ist für Kleinfahrzeuge gesperrt. |
| Betriebsart | Simplex; automatische Leistungsreduzierung auf 0,5 – 1 Watt |
| Kanäle | 15, 17 |
Funkbenutzungspflicht und Verbote
- Pflicht zur Hörwache auf Kanal 10 (ggf. 13) für alle Funkstellen
- Funkausrüstungspflichtige Fahrzeuge müssen mit einer zweiten Funkanlage den NIF- Kanal überwachen
- Bei Sprechfunkverkehr zwischen Schiffsfunkstellen und Funkstellen an Land muss die Sprache des Landes benutzt werden, in dem sich die Funkstelle an Land befindet.
- Bei Sprechfunkverkehr zwischen Schiffsfunkstellen ist die Sprache des Landes zu verwenden, in dem sich die Schiffsfunkstelle befindet, die das Funkgespräch beginnt.
- Bei Sprechfunkverkehr mit einer Funkstelle an Land sind deren Anweisungen zu befolgen (z.B. Gebieten von Funkstille, Verminderung der Sendeleistung oder Hörbereitschaft auf einem bestimmten Kanal).
- Der Kanal 16 wird in Deutschland nicht benutzt.
- Die Nutzung einer Zweikanalüberwachung (DUAL WATCH) mit einem Funkgerät ist nicht zulässig, weil kein gleichzeitiger Empfang möglich ist. Auch eine mögliche SCAN-Funktion darf nicht verwendet werden.
- Es gibt keinen DSC-Controller im Binnenschifffahrtsfunk, die DISTRESS-Taste kann/darf nicht verwendet werden.
Besonderheiten in den Niederlanden und Belgien
- Im Verkehrskreis NIF darf mit max. 1 Watt gesendet werden.
- Wenn ein Blockkanal in einem Bereich eingerichtet ist, muss dieser abgehört/verwendet werden:
- Sprechfunkkanal von Verkehrsposten und Schiffen für die Übermittlung von Nachrichten über den Schutz von Personen und die Sicherheit der Schifffahrt.
- Blockkanal gilt innerhalb eines bestimmten Gebietes gleichzeitig für die Verkehrskreise Schiff-Schiff (z.B. Kursabsprachen) und den Verkehrskreis Nautische Information.
Technik
- Ultrakurzwellen (UKW) breiten sich geradlinig und quasioptisch aus.
- Je höher die Antenne, desto größer ist die Reichweite.
- Beschädigte Antenne oder Antennenkabel führt zu starkem Rauschen auf allen UKW- Kanälen.
- Die Angebe: „Betriebsspannung 10,8-14,6 V=“ bedeutet, dass für den Betrieb eine Gleichspannung zwischen 10,8 und 14,6 Volt erforderlich ist.
- Eine Amateurfunkstelle gehört nicht zum Binnenschifffahrtsfunk und darf an Bord nur mit Zustimmung des Schiffsführers betrieben werden und wenn sie keine schädlichen Störungen bei der Schiffsfunkstelle oder bei sonstigen nautischen und technischen Einrichtungen des Fahrzeugs verursacht.
Rauschsperre (SQL)
Die Rauschsperre regelt den Empfangssignalpegel und unterdrückt das Rauschen in Sprech- und Sendepausen. Bei ausgeschalteter Rauschsperre ertönt ein Rauschen im Lautsprecher und im Display erscheint ein Hinweis, dass der Empfänger aktiviert ist, z.B. ein „BUSY“ oder „RX“.
Die Rauschsperre muss so weit hochgedreht werden, dass aus dem Lautsprecher gerade kein Rauschen mehr ertönt.
Das Bild zeigt die Prüfungsanlage ICOM IC-M505.
Betriebsarten im UKW-Sprechfunk
Simplex-Betrieb (Wechselsprechen)
Betriebsart mit Wechselsprechen auf einer Frequenz. Die Übertragung ist nur abwechselnd in beide Richtungen der Funkverbindung z.B. durch Handumschaltung möglich. Während der Aussendung der eigenen Schiffsfunkstelle ist der Empfang einer anderen Funkstelle nicht möglich.
(Es kann nur eine Funkstelle zur Zeit auf einem Kanal senden!)
Semi-Duplex-Betrieb (bedingtes Gegensprechen)
Betriebsart mit Wechselsprechen auf einem Duplexkanal, Senden und Empfangen auf zwei unterschiedlichen Frequenzen. Die Übertragung ist nur abwechselnd in beide Richtungen der Funkverbindung z.B. durch Handumschaltung möglich. Schiffsfunkstellen untereinander können sich nicht hören, außer es wird eine Relaisfunkstelle benutzt.
(Auf einem Duplex-Kanal wird mit dem Komfort eines Simplex-Kanals Verkehr abgewickelt.)
Duplex-Betrieb (Gegensprechen)
Gegensprechen. Jeder Gesprächspartner kann gleichzeitig auf einer Frequenz senden und auf einer anderen empfangen, ohne mit dem Handapparat umschalten zu müssen. Dem benutzten Kanal sind also zwei Frequenzen zugeordnet. (Ist zwischen Schiffsfunkstellen und Funkstellen an Land nicht mehr vorgesehen.)
Rangfolge im Funkverkehr
Die Funkstellen (Schiffsfunkstellen und Funkstellen an Land) müssen allen Nachrichten, welche die Sicherheit des menschlichen Lebens auf der Wasserstraße, zu Lande und in der Luft betreffen, unbedingten Vorrang einräumen.
Um den Vorrang sicherzustellen, müssen die Funkstellen den vorrangigen Sprechfunkverkehr mit einem Sprechfunkzeichen ankündigen.
Notfall
- Ein Notfall liegt vor, wenn ein Schiff oder eine Person von einer unmittelbaren Gefahr bedroht ist und sofortige Hilfe benötigt. Ob ein Notfall vorliegt, entscheidet die für das Schiff verantwortliche Person. Dies gilt sinngemäß auch für die Gefahrenabwehr an Land.
- Zur Einleitung von Rettungsmaßnahmen sind vorzugsweise die Funkstellen an Land im Verkehrskreis Nautische Information anzurufen.
- Die Schiffsfunkstelle in Not kann auch auf einem Kanal des Verkehrskreises Schiff-Schiff die Schifffahrt informieren.
- Während eines Notverkehrs müssen die nicht beteiligten Funkstellen Funkstille bewahren.
Einleiten des Notverkehrs mit dem Notanruf und der Notmeldung:
MAYDAY MAYDAY MAYDAY [ausgesprochen mädeh]
THIS IS
Schiffstyp + Name des Schiffes in Not (dreimal gesprochen) und das Rufzeichen
MAYDAY
Schiffstyp, Name des Schiffes in Not und das Rufzeichen
ggf. Fahrtrichtung (berg-/talfahrend)
Standort in Stromkilometer
Art des Notfalls
Art der benötigten Hilfe
weitere nützliche Informationen
Bitte kommen
Bestätigen der Notmeldung
- Im Verkehrskreis Nautische Information erfolgt die Bestätigung durch die ortsfeste Funkstelle.
- Im Verkehrskreis Schiff-Hafenbehörde soll eine Bestätigung der Hafenbehörde abgewartet werden. Liegt eine Bestätigung innerhalb einer Zeit von einer Minute nicht vor, muss eine Schiffsfunkstelle das Notge-spräch übernehmen.
- Im Verkehrskreis Schiff-Schiff muss die Notmeldung von einer in der Nähe befindliche Schiffsfunkstelle bestätigt werden.
MAYDAY
Schiffstyp, Name des Schiffes in Not und das Rufzeichen
THIS IS
Schiffstyp, Name des eigenen Schiffes und das Rufzeichen oder Rufname der Landfunkstelle
RECEIVED MAYDAY (dt: erhalten Mayday)
Weiterleitung eines über Sprechfunk ausgesandten Notanrufs durch eine Funkstelle, die sich selbst nicht in Not befindet:
MAYDAY RELAY MAYDAY RELAY MAYDAY RELAY [ausgesprochen mädeh reläh]
„ALL STATIONS“ oder der Name der Funkstelle an Land (dreimal gesprochen)
THIS IS
Schiffstyp + Name der weiterleitenden Funkstelle (dreimal gesprochen) und das Rufzeichen
ggf. Fahrtrichtung (berg-/talfahrend) Standort in Stromkilometer
folgendes beobachtet oder folgende Notmeldung um __ Uhr erhalten
(die Notmeldung, die nach Möglichkeit die Informationen aus dem Notanruf oder der ursprünglichen Notmeldung enthält)
Ende der Meldung
Bitte kommen
Funkstille gebieten
Die Funkstelle, die den Notverkehr leitet, meist die Revierzentrale, kann den Funkstellen, die diesen Verkehr stören, Funkstille gebieten:
Schiffsname des Störers oder Rufzeichen der Funkstelle des Störers oder „ALL STATIONS“
SILENCE MAYDAY
Beenden des Notverkehrs
MAYDAY
„ALL STATIONS“ (dreimal gesprochen)
THIS IS
Schiffstyp + Name der Funkstelle, die die Meldung aussendet (dreimal gesprochen) und das Rufzeichen
Die Uhrzeit der Aufgabe der Meldung (in UTC)
Name der Funkstelle und Rufzeichen, die sich in Not befand
SILENCE FINI
Dringlichkeitsfall
Ein Dringlichkeitsfall liegt dann vor, wenn Nachrichten übermittelt werden sollen, welche die Sicherheit der Besatzung oder des Schiffes betreffen, wie z.B. Krankheiten, die keine Lebensgefahr bedeuten, oder Schäden an Fahrzeugen, ohne dass davon eine unmittelbare Gefahr ausgeht (z.B. Festfahrung ohne Austritt von Ladung). Vorzugsweise sollte der Dringlichkeitsverkehr im Verkehrskreis Nautische Information abgewickelt werden.
PANPAN PANPAN PANPAN
Name der angerufenen Funkstelle oder „ALL STATIONS“ (dreimal gesprochen)
THIS IS
Schiffstyp + Name der Funkstelle, die die Meldung aussendet (dreimal gesprochen) und das Rufzeichen
Position, Text der Dringlichkeitsmeldung
Bitte kommen
Sicherheitsfall
Als Sicherheitsmeldung wird eine Nachricht ausgesendet, die eine wichtige nautische Warnnachricht oder eine wichtige Wetterwarnung enthält.
SECURITE SECURITE SECURITE [ausgesprochen ßehküriteh]
Name der angerufenen Funkstelle oder „ALL STATIONS“ (dreimal gesprochen)
THIS IS
Schiffstyp + Name der Funkstelle, die die Meldung aussendet (dreimal gesprochen) und das Rufzeichen
Position, Text der Sicherheitsmeldung
Bitte kommen bzw. Ende
Zurücknahme bzw. Aufhebung einer Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldung:
PANPAN PANPAN PANPAN / SECURITE SECURITE SECURITE
Name der angerufenen Funkstelle oder „ALL STATIONS“ (dreimal gesprochen)
THIS IS
Schiffstyp + Name der Funkstelle, die die Meldung aussendet (dreimal gesprochen) und das Rufzeichen
Rücknahme meiner Dringlichkeits- / Sicherheits- Meldung von … Uhr
Bitte kommen bzw. Ende
Routineverkehr
Die Meldung läuft in Richtung Schiff-Land und Schiff-Schiff gleichartig ab. Bei guter Verständigung sind beim Anruf der Name der angerufenen Funkstelle einmal und der Name der an-rufenden Funkstelle oder Art und Name des anrufenden Schiffs zweimal zu nennen.
Nach Herstellen der Verbindung ist es ausreichend, den Namen der Schiffsfunkstelle oder der Funkstelle an Land nur einmal zu nennen.
Name der gerufenen Station (höchstens dreimal)
THIS IS
Schiffstyp + Name des anrufenden Schiffes (höchstens dreimal) und Rufzeichen
Fahrtrichtung und Position des Schiffes (im Hafen evtl. nicht erforderlich)
Gesprächsgegenstand
Bitte kommen bzw. Ende
UBI-Sprechfunktafel
Die Tabelle fasst die vorstehenden Sprechfunkabläufe zusammen. In der Prüfung müssen die Sprechfunkmeldungen ohne Hilfsmittel und Notizen für die jeweilige Prüfungsaufgabe vorgesprochen werden. Beispiele findest du in dem Kapitel Sprechfunk-Praxis .
Bitte beachte beim Abgeben von Sprechfunkmeldungen noch folgende Hinweise:
- Das Rufzeichen (call sign) kann deutsch oder englisch gesprochen werden aber bitte in einzelnen Ziffern/Stellen
- Zur Positionsangabe wird gesprochen:
1. Fahrtrichtung (zu Berg/zu Tal)
2. Flussname + Stromkilometer (in Ziffern)
also wird „auf der Weser bei km 245“ gesprochen:„Weserkilometer 2 4 5“ oder
„bei Km 24 auf der Mosel“ wird gesprochen „Moselkilometer 2 4“ - Die Angabe der Uhrzeit erfolgt als Ortszeit oder „local time“ (z.B. 17:00 Uhr Ortszeit)






