Sprechfunkzeugnis für Seefunk (SRC / LRC) und Binnenschifffahrtsfunk (UBI).
- Nächster Kursbeginn?
- Wozu benötige ich eine Sprechfunkanlage auf meiner Yacht?
- Warum brauche ich ein Funkzeugnis?
- Welches Sprechfunkzeugnis brauche ich?
- Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?
- An welchen Funkgeräten erfolgt die Ausbildung?
- Wie läuft die Ausbildung zum Sprechfunkzeugnis ab?
- Wo kann man die Funkprüfung ablegen?
- Was kostet das Funkzeugnis?
- Gibt es auch Einzelunterricht zum Sprechfunkzeugnis?
- Wie laufen LIVE-Onlinekurse zum Funkzeugnis?
- Alle Kurstermine!
Nächster Funkkurs:
* Funk (SRC) UKW - Seefunk *Start: Freitag, 10.01.25 18:00h, Hamburg-Rothenburgsort (Elbbrücken)
Preis: 240,00 €
Die Funkzeugnisse LRC und SRC benötigst du im Seefunk, im Binnenschifffahrtsfunk benötigst du das UBI.
Wozu benötige ich eine Sprechfunkanlage auf meiner Yacht?
Kein Handy oder Smartphone schafft im Notfall den lebenswichtigen Kontakt zu anderen Schiffen. Wenn du die Telefonnummer von den Schiffen in deiner Umgebung nicht kennst, kannst du die nicht anrufen und um Hilfe bitten.
Wichtige Wetter- und nautische Warnnachrichten sowie wirksame Hilfe im Seenotfall durch andere Schiffe bringt nur eine Funkanlage.
Warum brauche ich ein Funkzeugnis?
Wenn sich an Bord deines Schiffes eine Funkanlage befindet, musst du als Schiffsführer ein entsprechendes Funkzeugnis bzw. eine Funklizenz haben, andernfalls wird ein Bußgeld fällig, welches beim erstmaligen Verstoß etwa 150,- Euro beträgt und im Wiederholungsfall auch höher ausfallen kann.
Zur Klarstellung häufig gestellter Fragen hier folgende Hinweise:
Der Betrieb einer Seefunk-Anlage an Bord ohne Frequenzzuteilung ist ein Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz, §55 (1) sagt: „Jede Frequenznutzung bedarf einer vorherigen Frequenzzuteilung…“
Die an Bord vorhandene Seefunk-Anlage muss ständig eingeschaltet sein, die deutsche Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, §3 (1) sagt: „…Der Führer eines mit einer UKW-Sprechfunkanlage ausgerüsteten Fahrzeugs ist verpflichtet, … die von einer Verkehrszentrale aus … gegebenen Verkehrsinformationen und -unterstützungen abzuhören und unverzüglich entsprechend den Bedingungen der jeweiligen Verkehrssituation zu berücksichtigen.“
Es ist übrigens nicht ausreichend, wenn nur ein Mitglied der Crew eine Sprechfunkzeugnis besitz, denn die Sportseeschifferscheinverordnung §1 (7) sagt:
„Führer von Sportfahrzeugen … müssen ihre Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst … entsprechend der funktechnischen Ausrüstung des Sportfahrzeugs … nachweisen.“
Weitere Informationen gibt es auch in dem Merkblatt der Wasserschutzpolizei Hamburg: „Sprechfunk auf Sportbooten“
Welches Sprechfunkzeugnis brauche ich?
In Deutschland gibt es für die Sportschifffahrt drei unterschiedliche Funkzeugnisse.
Welches Funkzeugnis brauche ich im Seefunk?
Im Seefunk benötigst du das SRC, das Beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate – SRC) für die Teilnahme am UKW-Seefunk, der auf Yachten verwendet wird.
Außerdem benötigst du das LRC, das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate – LRC) wenn du am Seefunk mit Grenz- und Kurzwelle sowie Satellitenseefunk teilnehmen möchtest.
Beide Funkbetriebzeugnisse berechtigen zur Teilnahme am GMDSS, dem weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem im Seefunkdienst, jedoch nicht zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk.
Hier findest Du die Seefunktext zum SRC und LRC die in der schriftlichen Prüfung englisch-deutsch bzw. deutsch-englisch zu übersetzen sind.
Die aktuellen Prüfungsfragen zum SRC gibt es hier . In der theoretischen Prüfung muss ein Prüfungsbogen mit 24 Fragen beantwortet werden zum Bestehen dieses Prüfungsteils müssen 19 Fragen richtig angekreuzt werden.
Weches Funkzeugnis brauche ich auf der Ostsee?
Welches Sprechfunkzeugnis benötige ich in Kroatien?
Auf der Ostsee wird das SRC benötigt, wenn das Sportboot mit einer UKW-Funkanlage ausgerüstet ist.
In Kroatien wird zwingend das SRC benötigt, wenn sich auf der Yacht eine UKW-Funkanlage befindet. Das ist auf fast allen Charteryachten in dem Revier der Fall.
Den Funkschein sollte man immer im Original dabei haben.
Welches Funkzeugnis braucht man für die Binnenschifffahrt?
Auf Flüssen wie z.B. der Elbe oder dem Rhein aber auch auf allen Kanälen ist für die Teilnahme am Binnenschifffahrtfunk das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtfunk (UBI) zum Bedienen und Beaufsichtigen von Schiffsfunkstellen erforderlich. Es gilt nicht im Seefunkdienst. Die Funkgeräte für den Binnenschifffahrtsfunk müssen automatisch das ATIS-Signal im Anschluss an jede Meldung aussenden.
Die aktuellen Prüfungsfragen gibt es hier .
Welchen Funkschein benötige ich für eine Kombianlage?
Als Kombianlagen werden Funkgeräte bezeichnet, die man zwischen Seefunk und Binnenschifffahrtsfunk umschalten kann. Die Wasserschutzpolizei Bremen hat dazu in einem Flyer eine kurze Erklärung veröffentlicht, die sinngemäß lautet:
Der Schiffsführer muss gemäß § 1 VII SportSeeSchV bei im Gerät vorhandenem Seefunk-Modus im Besitz des SRC sein. Das gilt auch, wenn die Funkanlage im ATIS-Modus für den Binnenschifffahrtsfunk betrieben wird, da die Vorschrift nicht auf den Betrieb sondern auf die vorhandene Ausrüstung abstellt!
Das UBI ist nur dann erforderlich, wenn am Binnenschifffahrtsfunk teilgenommen wird.
Wenn der Schiffsführer also kein SRC besitzt, sollte er beim Kauf einer UKW-Funkanlage darauf achten, dass dieses Gerät nur im ATIS-Modus für Binnenfunk betrieben werden kann und der eventuell vorhandene Seefunkmodus vom Hersteller deaktiviert wurde. Dann gibt es auch im Hamburger Hafen oder auf der Weser keine Probleme.
Welche Voraussetzungen muss ich für das Funkzeugnis mitbringen?
Es gibt keine fachlichen Voraussetzungen, ein Bootsführerschein ist nicht erforderlich!
Das Mindestalter beträgt für das SRC und das UBI 15 Jahre, für das LRC 18 Jahre.
Für die Prüfungen zum SRC sind grundlegende englische Sprachkenntnisse (Schulenglisch) hilfreich.
Welche Funkgeräte werden in der Sprechfunkausbildung eingesetzt?
Du lernst bei uns in kleiner Gruppe sowohl theoretisch, als auch intensiv praktisch direkt an den Geräten. Wir setzen die Prüfungsanlagen von ICOM im Unterricht ein, damit du optimal vorbereitet bist!
Die Prüfungsausschüsse, so auch in Hamburg, setzen unterschiedliche Funkanlagen vom Typ ICOM für die Prüfung ein.
Wir verfügen über insgesamt 20 UKW-Funkanlagen mit integriertem DSC- Controller, somit können alle Kursteilnehmer gleichzeitig direkt an den Geräten arbeiten. Als Schulungsanlagen stehen 6 Anlagen vom Typ IC-M505 sowie 8 Anlagen vom Typ IC-M323 zur Verfügung. Außerdem haben wir 6 Anlagen vom Typ IC-M423GE, der modernen Funkanlage von ICOM, die der IC-M323 fast identisch ist.
Eine Kurzbeschreibung einer Funkanlage für PowerPoint gibt es hier: Kurzanleitung IC-M505
Wie läuft die Ausbildung zum Sprechfunkzeugnis ab?
Für das UBI bieten wir Kurse am Wochenende oder nach individueller Absprache auch in der Woche tagsüber regelmäßig an: aktuelle Kurstermine UBI! Außerdem kann das UBI als Zusatzkurs zum SRC erworben werden.
Für das SRC findet der Unterricht meist an einem Wochenende statt. Bei Kombination von Seefunk (SRC) und Binnenfunk (UBI) verlängert sich nur die jeweilige Unterrichtszeit, es kommen keine weiteren Termine hinzu: aktuelle Kurstermine SRC!
Für das LRC bieten wir LRC-Aufbaukurse ergänzend zum SRC oder LRC-SRC-Komplettkurse als Wochenendkurs an: aktuelle Kurstermine LRC! Für die Teilnahme am LRC-Aufbaukurs muss das SRC vorhanden sein. Das LRC wird dann als Ergänzungsprüfung erworben.
LRC/SRC-Kombikurs:
Wird das große unbeschränkte Funkzeugnis LRC angestrebt ohne dass das SRC bereits vorliegt empfehlen wir den LRC/SRC-Kombikurs der mit einer Prüfung zum LRC abschließt (inkl. SRC). Für den LRC/SRC-Kombikurs gibt es regelmäßig aktuelle Kurstermine, außerdem ist die Kombination mit dem UBI für den Binnenschifffahrtsfunk möglich.
LIVE-Onlinekurs zum Funkzeugnis LRC, SRC und UBI gibt es ebenfalls regelmäßig. Die LIVE-Onlinekurse beinhalten das LIVE-Kurs-Set, dein Rundum-Sorglos-Paket für die Prüfungsvorbereitung
Für die Ausbildung zum LRC setzen wir eine Software ein, die auch für die Ausbildung in der Berufsschifffahrt verwendet wird, den GMDSS-Tutor von Transas. Außerdem kommt der „LRC-Tutor IV Professional“ zum Einsatz.
Kursorte für diese Kursangebote sind Hamburg-Rothenburgsort (Elbbrücken) und Hamburg-Harburg.
Wo kann man die Funkprüfung ablegen?
Derzeit gibt es in Hamburg zwei Prüfungsausschüsse für die Prüfung zum Sprechfunkzeugnis LRC, SRC und UBI. Wichtig ist deine fristgerechte Anmeldung zur Prüfung. Deine Anmeldeunterlagen müssen spätestens 2 Wochen vor der gewünschten Prüfung beim Prüfungsausschuss eingegangen sein. Selbstverständlich schicken wir dir die erforderlichen Antragsformulare vorab zu und übernehmen auch gern die Anmeldung beim gewünschten Prüfungsausschuss.
Prüfungsausschuss Hamburg des DSV , Tel.: 040 – 639 760 82.
Die Prüfungen finden meist donnerstags oder sonntags im DSV-Gebäude in der Gründgensstraße 18, 22309 Hamburg-Steilshoop statt.
Prüfungszentrum Bremen/Hamburg des DMYV, www.pa-bremen.de , Tel.: 0421 – 409 439 0.
Die Prüfungen finden meist am Dienstag oder Sonntag in der Billstraße 41 in Hamburg statt.
Prüfungszentrum Schleswig-Holstein des DMYV, www.dmyv-pz-sh.de , Tel.: 04351 – 88 09 73.
Die Prüfungen finden meist am Wochenende in Kiel, Wittland 2-4, 24109 Kiel statt.
Was kostet das Funkzeugnis?
Die Kursgebühr umfasst die Theorie sowie ausführliche Kursunterlagen und ist in unserern Kursterminen jeweils angegeben.
Hinzu kommt die Prüfungsgebühr an den Prüfungsausschuss!
Gibt es auch Einzelunterricht?
Auf Wunsch bieten wir gern individuellen Unterricht für die Funkscheine SRC und UBI an. Trainiert wird an den Funkgeräten ganz nach Wunsch.
Funk-Training direkt an den Prüfungs-Funkgeräten gibt es außerdem regelmäßig in unseren Kursangeboten.
Alle Kurstermine:
Die angegebenen Preise verstehen sich inkl. MwSt und ggf. zuzüglich Material und Prüfungsgebühr.Diese Terminübersicht ist immer ganz aktuell, ausgebuchte Kurse sind gekennzeichnet und nicht mehr buchbar.
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240,00 €
Hamburg-Rothenburgsort (Elbbrücken)
Start: 10.01.25, 18:00 Uhr
Funkkurs am Wochenende: Fr. 18:00-21:30 Uhr + Sa. 10:00-16:00 Uhr (ein Funkgerät/Person)
Kursende: 11.01.25
UBI-Ergänzung möglich (optional) am 11.01.25, 65,00 €
mögliche Prüfung: 02.02.25
560,00 €
Hamburg-Rothenburgsort (Elbbrücken)
Start: 10.01.25, 18:00 Uhr
Funkkurs LRC (inkl. SRC), Unterricht an 4 Tagen: Fr. 18:00-21:30 Uhr, Sa., 10:00-16:00 Uhr + So., 10:00-17:00 Uhr und Do.16.01.25 von 18:00-21:00 Uhr (ein Gerät/Person) Kursgröße SRC max. 12 und LRC max. 4 Personen
Kursende: 16.01.25
UBI-Ergänzung möglich (optional) am 11.01.25, 65,00 €
mögliche Prüfung: 02.02.25
Aufbaukurs zum SRC
360,00 €
Hamburg-Rothenburgsort (Elbbrücken)
Start: 12.01.25, 10:00 Uhr
Funk-Aufbaukurs (SRC-Inhalte sind Voraussetzung), Unterricht So. 12.01.25 10:00-17:00 Uhr und Do. 16.01.25 von 18:00-21:00 Uhr (ein Gerät/Person) mit max. 4 Personen
Kursende: 16.01.25
mögliche Prüfung: 02.02.25
nur Online, mit Lehrer
240,00 €
LIVE-Onlinekurs
Start: 21.01.25, 18:00 Uhr
Funk LIVE-Onlinekurs über 3 Abende, Di + Do, 23.01. + Di 18:00-21:00 Uhr (mit echtem Lehrer und LIVE-Kurs-Set gratis)
Kursende: 28.01.25
UBI-Ergänzung möglich (optional) am 30.01.25, 65,00 €
240,00 €
Hamburg-Rothenburgsort (Elbbrücken)
Start: 14.02.25, 18:00 Uhr
Funkkurs am Fr. 18:00-21:30 Uhr + Sa. 10:00-16:00 Uhr (ein Funkgerät/Person)
Kursende: 15.02.25
UBI-Ergänzung möglich (optional) am 15.02.25, 65,00 €
mögliche Prüfung: 02.03.25
240,00 €
Hamburg-Rothenburgsort (Elbbrücken)
Start: 14.03.25, 18:00 Uhr
Funkkurs am Fr. 18:00-21:30 Uhr + Sa. 10:00-16:00 Uhr (ein Funkgerät/Person)
Kursende: 15.03.25
UBI-Ergänzung möglich (optional) am 15.03.25, 65,00 €
mögliche Prüfung: 30.03.25
560,00 €
Hamburg-Rothenburgsort (Elbbrücken)
Start: 14.03.25, 18:00 Uhr
Funkkurs LRC (inkl. SRC), Unterricht an 4 Tagen: Fr. 18:00-21:30 Uhr, Sa., 10:00-16:00 Uhr + So., 10:00-17:00 Uhr und Fr.21.03. von 18:00-21:00 Uhr (ein Gerät/Person) Kursgröße SRC max. 12 und LRC max. 4 Personen
Kursende: 21.03.25
UBI-Ergänzung möglich (optional) am 15.03.25, 65,00 €
mögliche Prüfung: 30.03.25
Aufbaukurs zum SRC
360,00 €
Hamburg-Rothenburgsort (Elbbrücken)
Start: 16.03.25, 10:00 Uhr
Funk-Aufbaukurs (SRC-Inhalte sind Voraussetzung), Unterricht So. 10:00-17:00 Uhr und Fr.,? von 18:00-21:00 Uhr (ein Gerät/Person) mit max. 4 Personen
Kursende: 21.03.25
mögliche Prüfung: 30.03.25
240,00 €
Hamburg-Rothenburgsort (Elbbrücken)
Start: 25.04.25, 18:00 Uhr
Funkkurs am Fr. 18:00-21:30 Uhr + Sa. 10:00-16:00 Uhr (ein Funkgerät/Person)
Kursende: 26.04.25
UBI-Ergänzung möglich (optional) am 26.04.25, 65,00 €
mögliche Prüfung: 18.05.25
240,00 €
Hamburg-Rothenburgsort (Elbbrücken)
Start: 16.05.25, 18:00 Uhr
Funkkurs am Fr. 18:00-21:30 Uhr + Sa. 10:00-16:00 Uhr (ein Funkgerät/Person)
Kursende: 17.05.25
UBI-Ergänzung möglich (optional) am 17.05.25, 65,00 €
mögliche Prüfung: 01.06.25