Vorbereitung auf die Prüfung zum „Radarpatent“, der besonderen Berechtigung Radar für die Binnenschifffahrt nach der BinSchPersV. Infos unter www.nilsfinn.de „Nils Finn – Lehrgänge für Binnenschiffer“.
- Nächster Lehrgangstermin
- Wozu benötige ich das Radarpatent?
- Welche Voraussetzungen muss für das Radarpatent mitbringen?
- Wie läuft die Ausbildung zur besonderen Berechtigung Radar?
- Radarpatent – Seminarinhalte?
- Wie ist die Prüfung in Lauenburg?
- Gibt es eine Förderung bzw. Erstattung der Lehrganskosten?
- Alle Lehrgänge
Nächster Lehrgang:
Die Prüfung muss rechtzeitig beim WSA Elbe Haus Lauenburg unter Telefon 041 53 – 558 210 angemeldet werden! Infos: wsa-elbe.wsv.de
Die Lehrgänge sind jetzt unter www.nilsfinn.de „Nils Finn – Lehrgänge für Binnenschiffer“ buchbar . Die Lehrgänge für die Berufsschifffahrt sind seit 2023 aus dem Angebot der Yachtschule ausgegliedert!
Wozu benötige ich das Radarpatent?
§ 16 Besondere Berechtigungen für das Führen von Fahrzeugen (BinSchPersV, Teil 2, Kapitel 1)
(1) Wer als Schiffsführer oder Schiffsführerin ein Fahrzeug führt, bedarf zusätzlich zu dem … erforderlichen Befähigungszeugnis folgender besonderer Berechtigungen:
1. einer besonderen Berechtigung für Radar, wenn nach der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung, der Moselschifffahrtspolizeiverordnung oder der Donauschifffahrtspolizeiverordnung nur unter Verwendung des Radars gefahren werden darf…
Auf Binnenschifffahrtsstraßen dürfen Fahrzeuge bei unsichtigem Wetter (z.B. Nebel) die Fahrt nur antreten oder fortsetzen, wenn sie mit einer zugelassenen Flussradaranlage ausgerüstet sind.
An Bord muss sich eine Schiffsführerin oder ein Schiffsführer befinden, welche neben dem Schiffsführerzeugnis auch über die besondere Berechtigung Radar verfügt. Dieses „Radarpatent“ kann durch das erfolgreiche Ablegen einer Prüfung erworben werden. Zuständig für die Prüfungen sind bestimmte Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter (WSA). Weitere Informationen gibt es auch auf elwis.de .
„Radarfahrt“ bedeutet, dass man von der Umgebung und der herrschenden Verkehrslage nichts mehr optisch sieht. Man ist vollständig auf das Radar als Hilfsmittel angewiesen und muss mit dessen Hilfe nicht nur die Verkehrslage im Revier einschätzen können, sondern auch Manöver bis hin zum Anlegen fahren können. Ein falsch bedientes Radargerät und ein fehlerhaft interpretiertes Radarbild können dabei zur Gefahr werden. Daher muss die Schiffsführerin oder der Schiffsführer in der Lage sein, den Aufbau, die Funktionsweise und die Grenzen eines Radargerätes zu kennen um das Radarbild optimal auszuwerten. Man muss wissen, wie die auf dem Monitor dargestellten Echos zustande kommen und sie sicher deuten können.
Welche Voraussetzungen muss für das Radarpatent mitbringen?
- Mindestalter 18 Jahre,
- Nautisches Befähigungszeugnis (mindestens Sportbootführerschein Binnen)
- gültiges UKW – Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
- Die Prüfung kann auch ohne ausgestelltes Unionspatent abgelegt werden, wenn der theoretische Prüfungsteil zum Unionspatent bereits bestanden wurde, die „Radar-Prüfung“ ist dann 2 Jahre gültig und die Berechtigung wird zusammen mit dem Unionspatent ausgestellt (vgl. §45 BinSchPerV).
Wie läuft die Ausbildung zur besonderen Berechtigung Radar in Lauenburg / Elbe?
Das Wochenend-Seminar in Lauenburg beginnt am Samstag früh endet am Sonntag Nachmittag. Der Unterricht ist ausgerichtet auf die Prüfung beim WSA Elbe in Lauenburg und behandelt in der Theorie auch die Prüfungsstrecke der praktischen Prüfung.
Es ist empfehlenswert bis zum Zeitpunkt der Prüfung, die Radarfahrt so oft wie möglich in der Praxis zu üben, um die notwendige Sicherheit für die praktische Prüfung zu erlangen.
Gern bieten wir auch Praxisfahrten bzw. ein praktisches Radartraining in Hamburg an, Termine gibt es in unseren Kursterminen, hier kann das Praxistraining auch direkt gebucht werden.
Radarpatent – Seminarinhalte?
- Grundlagen der Radartechnik
- Aufbau und Arbeitsweise der Radaranlage
- Auswertung des Radarbildes
- Funktionsweise des Wendeanzeigers
- schifffahrtspolizeiliche Vorschriften
- Signale bei der Radarfahrt
- Funkgespräche und Kursabsprachen
Wie ist die Prüfung zum Radarpatent in Lauenburg?
Die eintägige Prüfung wird in Lauenburg / Elbe vor dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Lauenburg (WSA Elbe Haus Lauenburg) abgelegt.
Die Inhalte der Prüfung sind der Binnenschiffspersonalverordnung (BinSchPersV) Anlage 13 und Anlage 14 aufgeführt.
Die Prüfung beginnt um 08.00 Uhr. Für den praktischen Teil liegt das Prüfungsschiff „Büffel“ bereit, ein 32,29 m langer und 8,83 m breiter Zweischraubenmotorschlepper (Eisbrecher).
Die theoretische Prüfung findet in den Räumen des WSA Elbe in Lauenburg statt.
Es gibt etwa 5-6 Prüfungstermine pro Jahr, diese werden im Internet veröffentlicht.
Es wird empfohlen sich rechtzeitig beim WSA Elbe Haus Lauenburg unter Telefon 041 53 – 558 210 einen Prüfungstermin reservieren zu lassen! Infos: wsa-elbe.wsv.de/
Kursort für das Seminar zum Radarpatent ist Lauenburg / Elbe (teilweise auch Hamburg)
Gibt es eine Förderung bzw. Erstattung der Lehrganskosten zu Radarpatent?
Eine Förderung in Höhe von 50-70% der Lehrgangskosten ist auf Antrag möglich. Informationen gibt es unter elwis.de in der Rubrik Service und dem Bereich Förderprogramme für die Förderung der Aus- und Weiterbildung in der deutschen Binnenschifffahrt. Der Antrag auf Förderung muss dafür zwingend vor Anmeldung zum Lehrgang gestellt werden. Die Förderung wird ab Kosten in Höhe von 300 Euro gewährt. Das Antragsformular gibt es hier: elwis.de .