Unionspatent

Das Unionspatent (UP) ist seit seit Anfang 2022 das Schiffsführerzeugnis in der europäischen Binnenschifffahrt. Infos unter www.nilsfinn.de „Nils Finn – Lehrgänge für Binnenschiffer“.

Lehrgänge für Binnenschiffer jetzt auf neuer Internetseite: www.nilsfinn.de

Das Unionspatent entspricht dem ehem. B-Patent und berechtigt zum Führen von Fahrzeugen auf allen europäischen Binnenwasserstraßen, sofern keine „Streckenkunde“ erforderlich ist.

Zwei Binnenschiffe begegnen sich.
Binnenschifferpatent erforderlich!

Nächster Lehrgang:

Die Lehrgänge für 2023 sind jetzt unter www.nilsfinn.de „Nils Finn – Lehrgänge für Binnenschiffer“ buchbar . Die Lehrgänge für die Berufsschifffahrt sind ab 2023 aus dem Angebot der Yachtschule ausgegliedert!

Befähigungen der Besatzung

Anfang 2022 wurden die Qualifizierungsebenen der Besatzung sowie die Schifferpatente in der gewerblichen europäischen Binnenschifffahrt neu geregelt. Viele leicht verständliche Infos zu den neuen „Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt – das neue europäische Recht“ gibt es in dieser Brochüre als pdf ! Weitere Infos gibt es unter www.elwis.de .

Die BinSchPersV unterscheidet mehrere Qualifizierungsebenen:

  • Einstiegsebene
  • Betriebsebene
  • Führungsebene
  • Sicherheitspersonal

Den Einstieg bildet eine grundlegende Sicherheitsausbildung. Die Befähigung „Decksmann/-frau“ wird im Schifferdienstbuch eingetragen.

Zum Einstieg in die Betriebsebene ohne abgeschlossene Ausbildung in der Binnenschifffahrt ist das Bestehen einer Verwaltungsprüfung für Matrosen und Steuerleute Voraussetzung. Die Prüfung wird nur theoretisch abgelegt und umfasst den Betrieb und die Sicherheit von Binnenschiffen, Störungsanalyse und Instandsetzung sowie Frachtschifffahrt und Personenschifffahrt. Die „Matrosen-Prüfung“ kann bei der IHK in Duisburg oder bei der IHK in Magdeburg abgelegt werden. Eine Prüfung ist nicht erforderlich, wenn der „Matrosen-Status“ vor 2022 erreicht wurde.

Für Quereinsteiger aus der Seeschifffahrt, für Maschinenkundige (§ 34 BinSchPersV) und auch bei vorhandenem Befähigungszeugnis nach Landesrecht (Hamburger Hafenpatent) ist die behördliche Befähigungsprüfung ebenfalls zwingend Voraussetzung für das Unionspatent, wenn kein „Matrosen-Status“ vor 2022 erreicht wurde.

Schiffsführerzeugnisse in der europäischen Binnenschifffahrt

Das Unionspatent (UP) ist das grundlegende Schiffsführerzeugnis. Es entspricht dem ehem. Binnenschifferpatent B und berechtigt zum Führen von (gewerblichen) Wasserfahrzeugen auf allen europäischen Binnenwasserstraßen, auch auf dem Rhein.

Allerdings wird für folgende Wasserstraßen zusätzlich eine „Streckenkunde“ benötigt.

  • Donau
  • Elbe
  • Rhein
  • Weser (Oberhalb von Minden)

Zum Erwerb dieser „besondere Berechtigung für die Risikostrecke“ muss eine mündliche Ergänzungsprüfung zum Unionspatent abgelegt werden.

Weitere „besondere Berechtigungen“ zum Unionspatent sind für das Fahren unter Radar bei verminderter Sicht, für das Führen von Großverbänden und für mit Flüssigerdgas angetriebene Fahrzeuge notwendig.

Die folgende Übersicht verdeutlicht die meisten Befähigungen für die Führungsebene nach BinSchPersV.
Angegeben sind jeweils die Voraussetzungen und der Prüfungsumfang:

Prüfungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Prüfung zum Schiffsführerzeugnis und für die Teilnahme am Lehrgang zum Unionspatent sind:

  • gute Deutschkenntnisse
  • Mindestalter 18 Jahre
  • UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
  • medizinisches Tauglichkeitszeugnis, nicht älter als 3 Monate
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
  • Qualifikation bzw. Fahrzeit nach BinSchPerV §37.
    Als Fahrzeit sind jetzt alle Tage des Jahres anrechenbar, die Begrenzung auf max. 180 Tage pro Jahr ist entfallen.

Der Antrag (elwis.de) mit allen erforderlichen Unterlagen muss spätestens 5 Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin zum Unionspatent bei der gewünschten Außenstelle der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) vorliegen.

Binnenschiffe auf der Elbe
Benötigtes Schiffsführerzeugnis: Unionspatent

Fährschifferzeugnis, Sportschifferzeugnis oder Kleinschifferzeugnis

Zum Führen einer Fähren wird ein Fährschifferzeugnis benötigt. Dabei ist es egal ob es sich um eine frei fahrende oder nicht frei fahrende Fähre handelt. Die Fährstelle wird im Fährschifferzeugnis eingetragen. Der Lehrgang zum Fährschifferzeugnis dauert eine Woche und startet gemeinsam mit dem Lehrgang zum Unionspatent.

Für Sportfahrzeugen ab 15 bzw. 20 Metern Länge reicht der Sportbootführerschein nicht mehr aus. Für größere Sportboote bis 25 Metern Länge benötigt man ein Sportschifferzeugnis. Der Lehrgang zum Sportschifferzeugnis dauert eine Woche und startet gemeinsam mit dem Lehrgang zum Unionspatent.

Für Zeesboote (Boddengewässer) oder Taxiboote wird ein Kleinschifferzeugnis benötigt. In das Kleinschifferzeugnis wird die Fahrzeugart, für die das Kleinschifferzeugnis gilt, eingetragen. Das Kleinschifferzeugnis ist für alle Fahrzeuge unter 20 Meter Länge vorgesehen, die nach BinSchUO keine Fahrtauglichkeitsbescheinigung benötigen aber gewerblich genutzt werden.

Wird für ein Schifferzeugnis zusätzlich eine Streckenkunde benötigt, muss ein Schifferdienstbuch vorhanden sein. Zum Sammeln der Fahrtzeit kann dieses Schifferdienstbuch auch ohne grundlegende Sicherheitsausbildung erworben werden, es wird dann keine Qualifikation eingetragen.

Lehrgangsablauf Unionspatent (UP)

Der Lehrgang zum Binnenschifferpatent sollte 2-4 Wochen vor dem geplanten Prüfungstermin belegt werden. Für den Lehrgang und die Prüfung sind gute Deutschkenntnisse Voraussetzung.
Die Lehrgänge sind jetzt unter www.nilsfinn.de „Nils Finn – Lehrgänge für Binnenschiffer“ buchbar . Die Lehrgänge für die Berufsschifffahrt sind ab 2023 aus dem Angebot der Yachtschule ausgegliedert!
Die Anmeldung zur Schiffsführerprüfung muss fristgerecht direkt bei der Außenstelle der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) erfolgen.

Vorbereitung auf den Lehrgang

Für die Vorbereitung auf den Lehrgang zum Unionspatent ist die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) zu empfehlen, insbesondere die
Anlage 3 Bezeichnung der Fahrzeuge
Anlage 6 Schallzeichen
Anlage 7 Schifffahrtszeichen
Anlage 8 Bezeichnung der Wasserstraße

Eine Kurzübersicht liefert folgendes Informationsblatt: Informationsblatt Wichtige Sichtzeichen und Schallsignale auf Binnenschifffahrtsstraßen

Sinnvoll ist außerdem eine möglichst große Übersichtskarte der Wasserstraßen in Deutschland, wie es sie u.a. beim Binnenschiffahrtsverlag gibt. Außerdem gibt es Karten zum Download bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes.

Lehrgangskosten

Die Lehrgänge sind jetzt unter www.nilsfinn.de „Nils Finn – Lehrgänge für Binnenschiffer“ buchbar .
Prüfungsgebühren, Prüfungsanmeldung, Unterbringung und Verpflegung sind normalerweise nicht enthalten. In unmittelbarer Nähe zum Lehrgangsort befinden sich mehrere Hotels und Restaurants.

Förderung bzw. Erstattung der Lehrganskosten Unionspatent

Eine Förderung in Höhe von 50-70% der Lehrgangskosten zum Unionspatent ist auf Antrag möglich. Informationen gibt es unter elwis.de in der Rubrik Service und dem Bereich Förderprogramme für die Förderung der Aus- und Weiterbildung in der deutschen Binnenschifffahrt. Der Antrag auf Förderung muss dafür zwingend vor Anmeldung zum Lehrgang gestellt werden. Die Förderung wird ab Kosten in Höhe von 300 Euro gewährt. Das Antragsformular gibt es hier: elwis.de .

Binnenschiffe auf dem ELK
Unionspatent erforderlich

Prüfungsumfang und Ablauf

Die Prüfung zum Unionspatent (UP) besteht aus zwei theoretischen Teilen und einem praktischen Teil.

In der theoretischen Prüfung muss ein Fragebogen im Antwort-Auswahl-Verfahren in 120 Minuten beantwortet werden. Der zweite Teil ist eine Reiseplanung. Hier wird maximal 90 Minuten ein mündliches Prüfungsgespräch geführt. Vorher gibt es eine Vorbereitungszeit von einer Stunde, um die vorgegebene Reise zu planen.

Der praktische Teil der Prüfung zum Schiffsführerzeugnis findet an einem separeten Termin in Duisburg im Simulator SANDRA II statt. Hier muss ein unbekanntes Fahrzeug maximal 90 Minuten lang geführt werden. Vorher gibt es 30 Minuten Zeit, um sich mit dem Steuerstand vertraut zu machen.

Prüfung zum Unionspatent (UP)

Die Prüfung wird in einer Dienststelle der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung abgelegt. Hier gibt es die aktuellen Prüfungstermine deutschlandweit im Bereich der Außenstellen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).
Der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen muss spätestens 4 Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin bei der entsprechenden Außenstelle vorliegen.

Wichtig, der Antrag wird NICHT nach Bonn geschickt, sondern zum gewünschten Prüfungsort, z.B.:

GDWS Kiel
Kiellinie 247, 24106 Kiel
Tel: 0228 – 7090 4110, E-Mail: kiel.gdws@wsv.bund.de

GDWS Magdeburg
Gerhart-Hauptmann-Straße 16, 39108 Magdeburg
Tel.: 0228 – 7090 4199
E-Mail: magdeburg.gdws@wsv.bund.de

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mittellandkanal / Elbe-Seitenkanal
Am Hohen Ufer 1 – 3, 32425 Minden
Tel.: 0571 6458 – 1360
E-Mail: wsa-mlk-esk@wsv.bund.de

Studium nach dem Unionspatent!

Für deine berufliche Zukunft ist mit dem vorhandenen Unionspatent beispielweise auch ein Abschluss als Bachelor of Science (B.Sc.) möglich.
Die perfekte Ergänzung deiner vielfälltigen praktischen Erfahrungen ist ein Studium „Schiffs- und Hafenbetrieb“ an der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth, was dir weitere spannende berufliche Möglichkeiten eröffnet. Infos: https://www.jade-hs.de/

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