Binnenschifferpatent

Diese Inhalte sind veraltet. Seit Januar 2022 gibt es eine neue Patentverordnung und ein geändertes Patentsystem.
Die Lehrgänge sind jetzt unter www.nilsfinn.de „Nils Finn – Lehrgänge für Binnenschiffer“ buchbar . Die Lehrgänge für die Berufsschifffahrt sind ab 2023 aus dem Angebot der Yachtschule ausgegliedert!

Lehrgänge für Binnenschiffer jetzt auf neuer Internetseite: www.nilsfinn.de

Viele leicht verständliche Infos zu den neuen „Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt – das neue europäische Recht“ gibt es in dieser Brochüre als pdf !

Zwei Binnenschiffe begegnen sich.
Binnenschifferpatent erforderlich!

Welches Binnenschifferpatent benötigt man wofür?

In der Binnenschifferpatentverordnung (BinSchPatentV) werden mehrere Schifferpatente in Abhängigkeit von Schiffsgröße und Fahrtgebiet unterschieden. Ausführliche Informationen gibt es hierzu unter www.elwis.de.

Es gibt folgende Binnenschifferpatente:

Schifferpatent A:

für alle Fahrzeuge, gültig auf Binnenschifffahrtsstraßen und Seeschifffahrtsstraßen bis zu der Grenze der Seefahrt (Wasserstraßen der Zone 1-4), schließt die Schifferpatente B-F ein.
HINWEIS: Seit 2022 gibt es für diese Berechtigung das Unionspatent und die besondere Berechtigung für maritime Wasserstraßen.

Schifferpatent B:

für alle Fahrzeuge, gültig auf Binnenschifffahrtsstraßen (Wasserstraßen der Zone 3-4), schließt das Schifferpatent C2 ein.
HINWEIS: Seit 2022 gibt es für diese Berechtigung das Unionspatent.

Schifferpatent C1:

für Fahrzeuge mit einer Länge von weniger als 35m, ausgenommen Fahrgastschiffe über 12 Personen und Schub- und Schleppboote über 73,6kW (100PS) Antriebsleistung, gültig auf den Wasserstraßen der Zone 1-4

Schifferpatent C2:

für Fahrzeuge mit einer Länge von weniger als 35m, ausgenommen Fahrgastschiffe über 12 Personen und Schub- und Schleppboote über 73,6kW (100PS) Antriebsleistung, gültig auf den Wasserstraßen der Zone 3-4

Sportschifferzeugnis E:

für Sportboote von 20 bis 25 Meter Länge, gültig auf den Wasserstraßen der Zone 3-4.

Streckenzeugnis

Neben dem Schifferpatent müssen für folgende Wasserstraßen zusätzliche Streckenkenntnisse nachgewiesen werden, die im Streckenzeugnis zu dokumentieren sind:

  • Elbe von Schöna (km 0,0) bis zur oberen Grenze des Hamburger Hafens (km 607,5)
  • Weser von Hann- Münden (km 0,0) bis Minden (km 204,45)
  • Donau von Vilshofen (km 2249,0) bis Straubing (km 2327,72)
  • Untere Havel-Wasserstraße von Plaue (km 68,0) bis Havelberg (km 145,8) HINWEIS: Entfällt seit 2022
  • Oder von Ratzdorf (km 442,4) bis Widochowa (km 704,l) HINWEIS: Entfällt seit 2022
  • Saale von der Mündung in die Elbe (km 0,0)bis Bernburg (km 36,65) HINWEIS: Entfällt seit 2022

Radarpatent

Wer mit einem Binnenschiff bei unsichtigem Wetter eine Radarfahrt durchführt, muss ein Radarpatent besitzen. Das gilt für alle Binnenschifffahrtsstraßen. Informationen zum Radarpatent gibt es hier!

Zum A-Patent wird mit der BSH Karte 46 navigiert.
A-Patent Navigation

Welche Voraussetzungen muss ich zur Schifferpatentprüfung mitbringen?

  • gute Deutschkenntnisse
  • Mindestalter 21 Jahre
  • UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
  • Ein polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden muss für die Anmeldung zur Prüfung beantragt werden.
  • Ärztliches Zeugnis als Schiffsführer in der Binnenschifffahrt.
  • Qualifikation „Matrose“ nach BinSchPatentV §11 zzgl. Fahrzeit (Informationen hierzu gibt es auch in der BinSchUO)

Der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen muss spätestens 5 Wochen vor dem gewünschten Prüfungtstermin bei der entsprechenden Außenstelle der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) vorliegen.

Wie läuft der Lehrgang zum Binnenschifferpatent in Hamburg ab?

Der Lehrgang sollte 2-4 Wochen vor dem geplanten Prüfungstermin belegt werden. Für den Lehrgang und die Prüfung sind gute Deutschkenntnisse Voraussetzung.

Der Unterricht findet in Hamburg statt.

Die Anmledung zur Prüfung muss fristgerecht direkt bei der Außenstelle der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) erfolgen.

Wie kann ich mich auf den Lehrgang vorbereiten?

Für die Vorbereitung auf den Lehrgang ist die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) zu empfehlen, insbesondere die
Anlage 3 Bezeichnung der Fahrzeuge
Anlage 6 Schallzeichen
Anlage 7 Schifffahrtszeichen
Anlage 8 Bezeichnung der Wasserstraße

Für die Schifferpatente A und C1 ist außerdem die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) sowie die Kollisionsverhütungsregeln (KVR) wichtig und bei den KVR insbesondere
Teil C Lichter und Signalkörper (Regel 20 bis Regel 31) und
Teil D Schall- und Lichtsignale (Regel 32 bis Regel 37).

Wichtig: Für die Schifferpatente A und C1 sind die Kenntnisse vom Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen (SBF-See) dringend zu empfehlen. Insbesondere die Navigation sollte soweit beherrscht werden. Wir bieten die Teilnahme an einem Kurs zum SBF-See als Vorbereitung auf den Patentlehrgang auch vergünstigt ohne Prüfung an.

Eine Kurzübersicht liefern außerdem folgende Informationsblätter:

Sinnvoll ist außerdem eine möglichst große Übersichtskarte der Wasserstraßen in Deutschland, wie es sie u.a. beim Binnenschiffahrtsverlag gibt. Außerdem gibt es Karten zum Download bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes.

Binnenschiff in einer Schachtschleuse
Binnenschifffahrt

Was kostet der Schifferpatent-Lehrgang in Hamburg?

Die Lehrgangsgebühr beinhaltet den Unterricht in Hamburg sowie einen Kursordner.
Hinzu kommt die Prüfungsgebühr.

Gibt es eine Förderung bzw. Erstattung der Lehrganskosten zum Binnenschifferpatent?

Eine Förderung in Höhe von 50-70% der Lehrgangskosten ist auf Antrag möglich. Informationen gibt es unter elwis.de in der Rubrik Service und dem Bereich Förderprogramme für die Förderung der Aus- und Weiterbildung in der deutschen Binnenschifffahrt. Der Antrag auf Förderung muss dafür zwingend vor Anmeldung zum Lehrgang gestellt werden. Die Förderung wird ab Kosten in Höhe von 300 Euro gewährt. Das Antragsformular gibt es hier: elwis.de . Alle Infos zur Förderung gibt es übersichtlich im Flyer „Weiterbildung“ der WSV.

Wo und wann findet die Prüfung zum Binnenschifferpatent statt?

Die Prüfung wird in einer Dienststelle der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung abgelegt. Hier gibt es die aktuellen Prüfungstermine deutschlandweit im Bereich der Außenstellen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).
Der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen muss spätestens 5 Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin bei der entsprechenden Außenstelle vorliegen.

Wichtig, der Antrag wird NICHT nach Bonn geschickt, sondern zum gewünschten Prüfungsort.

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