Onlinekurs Bootsführerschein

Einführung See

Geltungsbereich Bootsführerschein

Der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen ist vorgeschrieben für Sportboote mit Verbrennungs-Antriebsmaschine größter 11,03 Kilowatt (15 PS) oder Elektromotoren ab 7,5 kW.


Die Kollisionsverhütungsregeln (KVR) gelten auf der Hohen See und auf den mit dieser zusammenhängenden, von Seeschiffen befahrbaren Gewässern.

Die deutsche Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) gilt auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen. Diese Wasserflächen sind im §1 der SeeSchStrO festgelegt.
Die Bekanntmachungen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) enthalten besondere örtliche Regelungen und Hinweise für die einzelnen Seeschifffahrtsstraßen und ergänzen die SeeSchStrO.

Die Bestimmungen der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) haben Vorrang vor den Kollisionsverhütungsregeln (KVR).


Wiederholungsfragen Verkehrsvorschriften See

Was ist zu tun, wenn vor Antritt der Fahrt nicht feststeht, wer Fahrzeugführer ist?

Der verantwortliche Schiffsführer muss bestimmt werden.

Wo gelten die Kollisionsverhütungsregeln (KVR)?

Auf der Hohen See und auf den mit dieser zusammenhängenden, von Seeschiffen befahrbaren Gewässern.

Wer ist für die Befolgung der Verkehrsvorschriften verantwortlich?

Der Fahrzeugführer oder sein Stellvertreter.

Wo ist festgelegt, welche Wasserflächen Seeschifffahrtsstraßen sind?

Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und Schifffahrtsordnung Emsmündung.

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