Corona-Infos

Update 01.06.2022, Maskenempfehlung

In unseren Theoriekursen gibt es keine Maskepflicht, jedoch empfehlen wir dringend das Tragen einer medizinischen Maske in unseren Unterrichtsräumen.
Die Teilnahme am Unterricht mit Symptomen einer Atemwegserkrankung (Husten, Schnupfen etc.) ist nicht möglich, bei leichter Erkältung oder „Heuschnupfen“ bitten wir um einen aktuellen negativen Corona-Testnachweis (max. 12 Stunden alt) zu jedem Kurstermin.

Update 28.04.2022, Prüfungen maskenfrei

Der Prüfungsausschuss teilte heute unter Berufung auf die Hamburger Senatskanzlei folgendes mit:

(Ab dem 30.04.)… fällt die Maskenpflicht in Innenräumen bei theoretischen und praktischen Prüfungen und setzt auf Freiwilligkeit für gefährdete Personen.
Weiter beibehalten wird die Symptomfreiheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Wir werden vor Ort auch weiterhin Desinfektionsmittel bereitstellen und auf entsprechende Abstände der Plätze achten.

Update 12.03.2022, FFP2-Maskenpflicht+Test

Für theoretischen Unterricht, praktische Motorbootausbildung und für Prüfungen ist jetzt das Tragen einer FFP2-Maske vorgeschrieben. Die Teilnahme mit Symptomen einer Atemwegserkrankung (Husten, Schnupfen, Fieber) ist nicht möglich!

Für die Teilnahme am theoretischen Unterricht ist zusätzlich zur FFP2-Maske auch weiterhin ein tagesaktuelles Testergebnis notwenig (egal welcher G-Status). DANKE fürs Mitmachen!

Update 10.01.2022, Präsenzkurse mit genereller Testpflicht

Ergänzend zum Update vom 27.11.2021 weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass auch bei vorhandener 3. Impfung ein Test für die Teilnahme an Präsenzkursen notwendig ist.

Update 27.11.2021, Präsenzkurse mit 2G-Plus

Für unsere Ausbildungsangebote in Präsenz gilt ab sofort 2G-Plus, also genesen oder geimpft (QR-Code) und zusätzlich ein tagesaktueller Schnelltest oder ein zu Kursbeginn max. 48 Stunden alter PCR-Test. Selbsttests, die bei Bedarf vor Kursbeginn unter Aufsicht gemacht werden können halten wir bereit! Die Tests sind für jeden Kurstermin erforderlich!
Danke fürs Mitmachen.

Update 17.11.2021, QR-Code erforderlich

Für die Teilnahme an unseren Ausbildungsangeboten in Präsenz gelten die 3 G-Regeln und Maskenpflicht. Leider ist es uns nicht möglich die Einträge im gelben Impfbuch zu überprüfen.
Als Impfnachweis ist ein COVID-Zertifikat der EU mit QR-Code in digitaler Form oder ausgedruckt auf Papier zwingend erforderlich.
Der behördlich ausgestellte Genesenennachweis ist ein halbes Jahr gültig und wird normalerweise auf Papier oder digital ausgestellt. Aktuelle Testnachweise sind ebenfalls in Papierform oder digital gültig.

Update 25.09.2021, Testpflicht für alle Präsenzangebote

Für alle unsere Ausbildungsangebote in Theorie und Praxis gilt weiterhin das 3 G-Modell. Bitte bringe einen aktuellen negativen Corona-Testnachweis zu jedem Kurstermin mit. Mit Impf-/Genesungsnachweis entfällt die Testpflicht.

Update 25.08.2021, Testpflicht für Prüfungen

Der Prüfungsausschuss Hamburg des DSV informierte uns heute:

aufgrund der aktuellen Rechtslage (HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO – in aktueller Fassung)
müssen wir uns zu den theoretischen Prüfungen in der Billstrasse 33/41 und Gründgensstrasse 18
einen negativen Test vorlegen lassen. Alternativ einen vollständigen Impfschutznachweis bzw. Genesenennachweis.

Update 23.05.2021, Präsenzkurse wieder möglich – mit Testpflicht

Ab Pfingsten sind endlich auch Präsenzkurse wieder erlaubt. Für die Teilnahme an allen Ausbildungsangeboten ist ein negativer tagesaktueller Schnelltest oder ein max. 48 Stunden alter PCR-Test vorgeschrieben. Bei vollständiger Impfung entfällt dieser Test. Bitte beachte auch unser Hygienekonzept! Außerdem haben wir uns weitergebildet in der Durchführung von PoC-Antigen-Schnelltests.

Update 12.04.2021, praktische Ausbildung und Prüfung

Prüfungen in Theorie und Praxis finden statt, Termine sind bei den Prüfungsausschüssen vom DSV und DMYV veröffentlicht.

Wir dürfen dir praktische Ausbildung zum Sportbootführerschein anbieten, wenn du deine Ausbildung vor Anfang April begonnen hast und bereits einen Termin zur praktischen Prüfung hast. Außerdem ist Ausbildung zulässig, wenn du den angestrebten Abschluss beruflich benötigst.

Update 24.03.2021, Neue Fristen

Die bekannten Stichtagsregelungen (siehe VkBl. 2020 S. 331) bezüglich der Fristen für die verschiedenen Befähigungsnachweise aufgrund der erneuten Einstellung des Prüfungsbetriebes für Wiederholungen von Prüfungen und Ablegungen einzelner Prüfungsteile werden mit Erlass des BMVI vom 23. März 2021 neu festgelegt, wie folgt:

  • Sportbootführerschein bis zum 31. März 2022
  • Sportküstenschifferschein bis zum 31. März 2023
  • Sportseeschifferschein (theoretischer Teil) bis zum 31. März 2023
  • Sportseeschifferschein (praktischer Teil) bis zum 31. März 2024
  • Sporthochseeschifferschein bis zum 31. März 2023

Update 18.03.2021, Prüfungen in Hamburg wieder möglich

Heute wurde mitgeteilt, dass die Ausbildung und Prüfung zu amtlichen Führerscheinen und Funkzeugnissen der Sportschifffahrt in Hamburg ab sofort zulässig ist:

…hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass – aufgrund der aktuellen Rechtslage (HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO – in aktueller Fassung) der praktische und theoretische Fahrunterricht zur Erlangung von Fahrerlaubnissen und Befähigungsnachweisen auf den Bundeswasserstraßen sowie amtlichen Funkzeugnissen UBI, SRC und LRC zulässig ist. Demnach sind auch die Aufnahme der dahingehenden Prüftätigkeiten zulässig….

Quelle: Corona-Intendanz

die Ausbildung und die damit zusammenhängende praktische Prüfung ist unter Beachtung der Hygienevorgaben gem. § 19 (3) EVO zulässig.

Quelle: Behörde für Inneres und Sport, Krisenstab Hamburg

Allerdings gilt dies vorbehaltlich eines erneuten Lockdowns in den kommenden Tagen und Wochen.

Update 05.03.2021, keine Prüfung vorm 15.03.

…in Abstimmung der beiden Verbände DMYV und DSV werden weiterhin alle anstehenden Prüfungen abgesagt und der Prüfungsbetrieb wird bis einschließlich 14. März 2021 eingestellt.
Bezüglich der Modalitäten zur Wiederaufnahme des Prüfungsbetriebes wird es einen Erlass des BMVI geben. Unter Berücksichtigung und Umsetzung dieses Erlasses beabsichtigen die beiden Verbände, die Wiederaufnahme des Prüfungsbetriebes ab dem 15. März 2021. Maßgeblich werden dann neben den Regelungen des vorgenannten Erlasses die – am jeweiligen Prüfungsort einschlägigen – Corona-Verordnungen der Länder bzw. die Anordnungen der örtlich zuständigen Behörden sein.
Eine Regelung der Fristen zur Absolvierung der verschiedenen Befähigungsnachweise wird – analog zu den Fristenregelungen nach der ersten Einstellung des Prüfungsbetriebs im Frühjahr 2020 – in dem vorgenannten Erlass enthalten sein. Wir werden Sie selbstverständlich hierüber informieren.

Quelle: DSV

Update 01.03.2021, noch bessere Luftreinigung

Luftreinigung für den Unterricht
Luftreinigung für den Unterricht

Wieder investiert für die Zeit nach dem Lockdown zum Schtz unserer Mitarbeiter und Kunden: Luftreiniger für den theoretischen Unterricht zur Ergänzung unserer CO2-Ampeln und der Zuluftanlagen.

Update 12.02.2021, weiterhin keine Prüfungen

Nix neues:

nach Rücksprache mit dem BMVI und in Abstimmung der beiden Verbände DMYV und DSV werden weiterhin alle anstehenden Prüfungen abgesagt und der Prüfungsbetrieb wird bis einschließlich 7. März 2021 eingestellt.
Die beiden Verbände beabsichtigen, vorbehaltlich einer anderslautenden Anweisung des BMVI oder anderer zwingender Gründe, die Wiederaufnahme des Prüfungsbetriebes ab dem 8. März 2021. Maßgeblich werden dann die – am jeweiligen Prüfungsort einschlägigen – Corona-Verordnungen der Länder bzw. die Anordnungen der örtlich zuständigen Behörden sein.

Update 20.01.2021, keine Prüfungen bis mindestens 14.02.2021

Heute kam wie erwartet die weitere Aussetzung der Prüfungen:

beim gestrigen Bund-Länder-Gipfel (Dienstag, 19.01.2021) haben Bundesregierung und die Länder entschieden, den seit 16.12.2020 bundesweit geltenden Lockdown bis mindestens 14.02.2021 zu verlängern.
Nach Rücksprache mit dem BMVI und in Abstimmung der beiden Verbände DMYV und DSV, ist aufgrund des verlängerten Lockdowns der Prüfungsbetrieb weiterhin bis voraussichtlich 14.02.2021 einzustellen. Sobald ein konkretes Datum zur Wiederaufnahme des Prüfungsbetriebes absehbar ist, werden wir Sie unverzüglich informieren.

Update 06.01.2021, keine Prüfungen im Januar

Hier die Information der prüfenden Verbände, dass derzeit eben nicht geprüft wird!

Wie Sie wahrscheinlich schon den Medien entnehmen konnten, haben Bundesregierung und die Länder sich gestern (Dienstag, 05.01.2021)  entschieden, den seit 16.12.2020 bundesweit geltenden Lockdown bis mindestens 31.01.2021 zu verlängern.
Nach Rücksprache mit dem BMVI und in Abstimmung der beiden Verbände DMYV und DSV, ist aufgrund des verlängerten Lockdown der Prüfungsbetrieb weiterhin bis voraussichtlich 31.01.2021 einzustellen. Sobald ein konkretes Datum zur Wiederaufnahme des Prüfungsbetriebes absehbar ist, werden wir Sie selbstverständlich unverzüglich informieren.

DSV und DMYV

Update 26.10.2020, Masken im Unterricht

Ab sofort müssen die Mund-Nase-Masken auch im Unterricht getragen werden. In den öffentlichen Schulen gibt es diese Pflicht schon seit einer Woche. In den letzten 4 Kursen haben wir die Machbarkeit getestet und alles hat gut funktioniert.
Wir danken schon jetzt fürs Mitmachen!

Update 13.10.2020, Überwachung der Luftqualität

Wir setzten jetzt „CO2-Ampeln“ ein. Dieser multifunktionale Luftqualitätsmonitor misst Kohlendioxid (CO2), Partikel unter 2,5 Mikrometer, Formaldehyd, flüchtige organische Verbindungen sowie Temperatur und Luftfeuchte. Durch die Echtzeitüberwachung der Luft im Schulungsraum stellen wir ein gesundes Raumklima und vor allem eine optimale Lüftung sicher!

Luftqualitätsmonitor, CO2-Ampel
CO2-Ampel zur Überwachung der Luftqualität im Schulungsraum

Update 28.09.2020, optimierte Lüftung auf dem Schulschiff

Unser Schulschiff MERIDIAN IV hat jetzt eine Decksluke im Dach, damit verbessern wir die Lüftung im Steuerhaus, vor allem bei laufender Heizung…

Schulschiff MERIDIAN IV
Die MERIDIAN IV hat jetzt eine Decksluke.

Update 05.06.2020, Kompaktkurse Sportbootführerschein

Es läuft voraus mit den Kompaktkursen zum Sportbootführerschein. Die Navigation bildet den Schwerpunkt, flankiert von Rechtskunde und Seemannschaft. Mit max. 3,5 Stunden gemeinsamen Unterricht pro Tag ist die gemeinsame Zeit in der Lerngruppe so gering, dass man möglicherweise nicht einmal das WC aufsuchen muss.

Theoretischer Unterricht Sportbootführerschein
Navigation steht beim Kompaktkurs im Mittelpunkt

Zugegeben, es ist etwas Vorbereitung auf den Unterricht mit unseren Video-Tutorials notwendig!

Update 30.06.2020, praktische Motorbootausbildung

Durch „Abstandsfahnen“ im Steuerhaus unserer MERIDIAN IV ist die praktische Ausbildung zum Sportbootführerschein jetzt mit max. 2 Personen zzgl. Fahrzeugführer möglich.

Abstandsfahnen im Steuerhaus der Meridian IV
Abstandsfahnen schaffen mehr Sicherheit

Update 02.06.2020, Theorie und Praxis-Kurse

Ab sofort gibt es wieder Segelausbildung auf der Elbe – aufgrund der Corona-Abstandsregeln mit maximal 3 Teilnehmern und Ausbilder.

Der „hintere“ Schulungsraum hat jetzt eine neue „Corona-Ausstattung“, mit fast unsichtbaren Spuckschutzwänden gibt es noch mehr Sicherheit für die Kursteilnehmer. Die Gruppengröße bleibt bei max. 9 Teilnehmern und unsere Frischluft-Lüftung in Kombination mit dem Deckenventilator orientiert sich an den Empfehlungen des Virologen Christian Drosten .

hinterer Schulungsraum mit Corona-Ausstattung
Schulungsraum im Corona-Modus

Update 18.05.2020, Prüfungsfristen

Jetzt gibt es den Erlass des BMVI und der besagt, dass die Ablauffristen für angemeldete Prüfungen bis 30.06.2020 verlängert werden:

Für Bewerber/-innen, deren Fristen vom 13. März 2020 bis zum 18. Mai 2020 gehemmt waren, gelten für die Wiederholung von Prüfungen und Ablegung einzelner Prüfungsteile folgende Stichtagsregelungen:
Sportbootführerschein bis zum 30. Juni 2021
Sportküstenschifferschein bis zum 30. Juni 2022
Sportseeschifferschein (theoretischer Teil) bis zum 30. Juni 2022 und
Sportseeschifferschein (praktischer Teil) bis zum 30. Juni 2023
Sporthochseeschifferschein bis zum 30. Juni 2022
Bis zu den jeweiligen Stichtagen können die vorgenannten Bewerber/-innen die entsprechenden Prüfungen wiederholen bzw. Teilprüfungen ablegen.

Update 12.05.2020, es geht weiter!

In der Pressemeldung vom 12.05.2020 gestattet der Hamburger Senat (Auszug):

Staatliche und private Bildungseinrichtungen sowie Einrichtungen von Sprach-, Integrations-, Berufssprach- und Erstorientierungskursträgern dürfen Angebote unter Auflagen durchführen, wenn:
– maximal 15 Personen in einer Lerngruppe sind,
– die Teilnehmer schriftlich registriert werden und die Aufzeichnungen vier Wochen aufbewahrt werden,
– die Lerngruppen nicht durchmischt werden und keine lerngruppenübergreifenden Aktivitäten stattfinden,
– durch die Pausenregelung Gemeinschaftsräume und -flächen zeitversetzt betreten werden,
– Teilnehmer mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung die Einrichtung nicht betreten,
– der Mindestabstand eingehalten und die Hygieneempfehlungen des Robert Koch-Instituts beachtet werden.

Den vollständigen Text gibt es auf hamburg.de

Update 11.05.2020, Hygienekonzept

Unter berücksichtigung der geltenden Vorschriften und Empfehlungen arbeiten wir zukünftig mit einem umfangreichen Hygienekonzept.
Insbesondere durch kleine Gruppen im theoretischen Unterricht sowie Einzelausbildung in der Praxis stellen wir einen weitestgehend infektionssicheren Lehrbetrieb sicher.

Update 04.05.2020, evtl. ab Mitte Mai wieder Prüfungen

Heute erreichte uns folgende Nachricht:

Da sich die Corona-Lage derzeit zu entspannen scheint und viele Bundesländer Ihre Beschränkungen lockern oder sogar aufheben, haben sich die Verbände in Rücksprache mit dem Bundesverkehrsministerium (BMVI) dazu entschieden, mit Wirkung zum Montag, den 18. Mai 2020 die Weisung zur Aussetzung des Prüfungsbetriebes aufzuheben. Die Aufhebung erfolgt allerdings unter dem Vorbehalt, dass sich die allgemeine Gefährdungslage durch das Coronavirus (COVID-19) nicht verschlechtert.
Wichtig für Sie als Ausbildungsstätten ist aber, dass die Prüfungsausschüsse nur dort ihre Prüfungstätigkeiten wieder aufnehmen dürfen, wo die jeweils aktuell geltenden Verordnungen oder Allgemeinverfügungen der Bundesländer und die jeweils nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 28 ff. InfSchG) zuständigen Behörden (z.B. Ordnungs-, Gesundheits- und Landratsämter) dies für den jeweiligen Prüfungsort zulassen. André Wester, Referatsleiter für das Führerscheinwesen im DMYV erklärt dazu: „Für uns und die Ausbildungsstätten bedeutet es, dass derzeit leider noch nicht im gesamten Bundesgebiet wieder geprüft werden darf. Da sich die Lage aber sehr dynamisch entwickelt und Bundesländer, Regionen oder Städte nahezu im Stundentakt unterschiedliche Entscheidungen treffen, ist eine bundesweit einheitliche Aussage für uns momentan kaum möglich. Wir empfehlen den Schulen und Vereinen, sich bei Ihren DMYV-Prüfungsausschüssen aktuell zu informieren und deren News auf den jeweiligen Webseiten im Auge zu behalten.“

DMYV, Duisburg

Warten wir also mal die nächsten Tage ab!

Update 20.04.2020, weiterhin Zwangspause

Leider wurde die Allgemeinverfügung bis einschließlich 6. Mai 2020 verlängert. Also wird es bis dahin weder Unterricht noch Prüfungen geben.
Halten wir also weiter durch!

19.03.2020, geänderte Prüfungsfristen

das BMVI hat uns mitgeteilt, dass die gesetzlichen Fristen im Zusammenhang mit der Wiederholung von Prüfungen und der Ablegung einzelner Prüfungsteile seit dem Stichtag 13. März 2020 gehemmt sind. Die Fristen laufen also nicht weiter.

Sobald der Prüfungsbetrieb wieder aufgenommen wird, wird die Frist weiterlaufen (ggf. zuzüglich einer angemessenen Karenzzeit, die das BMVI allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gibt). Das BMVI will dabei die Kapazitäten der Prüfungsausschüsse berücksichtigen und dafür sorgen, dass kein Bewerber unbillige Härten in Kauf nehmen muss.

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

19.03.2020, Onlinekurs länger gültig

Der Partner unserer Onlinekurse , der Delius Klasing Verlag gibt bekannt:

Wir bieten ab sofort kostenlos verlängerte Kurslaufzeiten bei unserer e-Learning Plattform:
  Bestehende Kurse werden von der Laufzeit bis zum 31.05.2020 verlängert. Alle ab jetzt von Ihnen gebuchte Kurse werden von 8 Wochen  auf 16 Wochen ausgedehnt.

Delius Klasing Verlag

17.03.2020, Radarpatent / Binnenschifferpatent

Alle Prüfungen zum Binnenschifferpatent und Radarpatent wurden verschoben.

Infos zu Lehrgängen und Prüfungen zum Radarpatent:
Die GDWS bzw. das WSA Lauenburg mussten die geplanten Prüfungen zum Radarpatent im März und April verschieben. Die Zulassung und auch die Einladung zur Prüfung bleiben bestehen, nur der Prüfungstermin wird verändert. Hierzu versendet das WSA Lauenburg in den kommenden Tagen weitere Informationen.
Unseren prüfungsvorbereitenden Lehrgang am Wochenende direkt vor der Prüfung müssen wir daher ebenfalls verschieben.
In den kommenden Wochen wird das WSA alternative Prüfungstermine bekannt geben. Nach derzeitigem Stand bleiben die Prüfungstermine im Herbst bestehen. Möglicherweise wird ein neuer Prüfungstermin im Sommer eingerichtet.
Wir werden den Lehrgang garantiert wie bisher am Wochenende, also Samstag und Sonntag vor jedem Prüfungstermin, in Lauenburg durchführen.
Sobald der neue Prüfungstermin mit dem WSA Lauenburg abgesprochen wurde, bitten wir um eine kurze Mitteilung. Wir buchen dann den Lehrgangstermin kostenfrei um und übersenden eine neue Bestätigung per E-Mail.
Wurde durch die GDWS in Münster für diesen Lehrgang eine Weiterbildungsförderung bewilligt, ist diese über den geänderten Termin zu informieren, damit ein Änderungsbescheid ergehen kann.

Verbandsleben steht still:
Der DSV und auch der DMYV sagen alle Veranstaltungen zunächst bis Ende April ab.

16.03.2020, Sportboothäfen dicht

Aufgrund der behördlichen Anordnung werden wohl alle Sportboothäfen bis Ende April geschlossen bleiben, Krantermine werden abgesagt, die Wassersportsaison beginnt später.
Mehr Infos: (öffnet in neuem Tab)"> https://segelreporter.com/panorama/coronavirus-bremst-den-wassersport-aus

16.03.2020, Yachtschule geschlossen

Wegen Corona ist die Yachtschule Meridian bis auf weiteres geschlossen, alle Kurse werden verschoben.

Seit heute ist die Yachtschule gemäß der Allgemeinverfügung des Hamburger Senats bis auf Weiteres geschlossen (hier der Link zum pdf )!

Das Verkehrsministerium hat alle Prüfungen zu Sportbootführerscheinen und Funkzeugnissen deutschlandweit in Abstimmung mit den prüfenden Verbänden DSV und DMYV bis Ende April ausgesetzt.

Wir haben per persönlicher E-Mail alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der theoretischen Kurse sowie der praktischen Motorbootausbildung informiert.

Alle bereits begonnenen Kurse werden fortgesetzt, sobald wir die Yachtschule wieder öffnen dürfen. Wir versprechen für alle Kundinnen und Kunden eine flexible und individuelle Lösung zu finden. Selbstverständlich ist auch die kostenlose Umbuchung auf einen späteren Kurs möglich.

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