Schiffsführende können zusätzlich zum Unionspatent eine „Besondere Berechtigungen für das Befahren von Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter“ erwerben.
- Nächster Lehrgangstermin
- Was sind maritime Wasserstraßen (MaWa)?
- Welche Voraussetzungen benötige ich für die Prüfung?
- Wie läuft der Lehrgang ab?
- Gibt es auch Einzelunterricht?
- Kann ich ein spezielles Prüfungstraining bekommen?
- Wie kann ich mich auf den Lehrgang vorbereiten?
- Was kostet der Lehrgang für die besondere Berechtigung maritimer Wasserstraßen?
- Gibt es eine Förderung bzw. Erstattung der Lehrganskosten?
- Was wird geprüft? Was muss ich wissen?
- Wann und wo kann ich die Prüfung ablegen?

Nächster Lehrgang:
* Patent (MaWa) Berechtigung maritime Gewässer, Ergänzung zum UP nach BinSchPerV *Start: Montag, 19.09.22 09:30h, Hamburg-Rothenburgsort (Elbbrücken)
Preis: 740,00 €
Maritime Wasserstraßen
Eine Binnenwasserstraße mit maritimem Charakter kann von Seeschiffen befahren werden. Damit sind die Wasserstraßen der Zone 1+2 nach Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO) maritime Wasserstraßen (MaWa).
Die europäische Richtlinie regelt in Art. 8 (Download als pdf) die Voraussetzungen für eine maritime Wasserstraße wie folgt:
- die Kollisionsverhütungeregeln (KRV) ist anwendbar;
- die Tonnen und Schifffahrtszeichen entsprechen denen der Seeschifffahrt;
- entweder terrestrische Navigation ist auf dieser Binnenwasserstraße erforderlich;
- oder für die Navigation auf dieser Binnenwasserstraße wird eine Schiffsausrüstung benötigt, deren Bedienung besondere Kenntnisse erfordert.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung zur besondere Berechtigungen für das Befahren von Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter ist ein gültiges Schiffsführerzeugnisses. Möglich sind folgende Schifferpatente: Binnenschifferpatent B, C2, D2 oder ein Unionspatent.
Der Antrag zur Prüfung muss fristgerecht beim gewünschten Prüfungsstandort gestellt werden. Dafür ist außerdem ein aktuelles Tauglichkeitszeugnis erforderlich.

Lehrgangsablauf „Patent MaWa“
Der Lehrgang zum Binnenschifferpatent sollte 2-4 Wochen vor dem geplanten Prüfungstermin belegt werden. Für den Lehrgang und die Prüfung sind gute Deutschkenntnisse Voraussetzung.
Der Lehrgang läuft in kleiner Gruppe in unseren Schulungsräumen in Hamburg-Rothenburgsort (Elbbrücken). Die Lehrgangstermine sind in unseren Kursterminen veröffentlicht.
Die Anmeldung zur Prüfung muss fristgerecht direkt bei der Außenstelle der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) erfolgen.
Einzelunterricht / Prüfungstraining
Wie bieten bei Bedarf ein individuelles Training an der Seekarte zur Vorbereitung auf die Prüfung für die besondere Berechtigung für maritime Wasserstraßen nach der BinSchPersV an. Das Training in unseren Schulungsräumen je Termin dauert 2,5 Zeitstunden (150 Minuten). Den Termin können wir telefonisch oder per E-Mail abstimmen. Termine sind werktags zwischen 10:00 und 17:00 Uhr möglich. Individuelle Termine abends oder am Wochenende können wir wegen der Belegung unserer Schulungsräume nur in Ausnahmefällen einrichten.
Kenntnisse in der Navigation (Positionsbestimmung, Kursbeschickung, Peilungen, Standlinien und Feuerkennungen) und der Gezeitenkunde (Tidenkalender) sollten vorhanden sein. Außerdem Lichterführung, Schallzeichen und Fahr-/Ausweichregeln nach SeeschStrO und KVR.
Neben der terrestrischen Navigation auf der Seekarte und Gezeitenrechnung werden auch schifffahrtsrechtlichge Themen behandelt. Selbstverständlich stellen wir im Lehrgang eine Seekarte, Navigationsbesteck und nautische Literatur zur Verfügung.

Vorbereitung auf den Lehrgang
Zur Vorbereitung auf Lehrgang und Prüfung ist die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) zu empfehlen. Außerdem die Kollisionsverhütungsregeln (KVR) und hier insbesondere
Teil C Lichter und Signalkörper (Regel 20 bis Regel 31) und
Teil D Schall- und Lichtsignale (Regel 32 bis Regel 37).
Für die Prüfung zur besondere Berechtigungen für das Befahren von Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter (MaWa) sind die Kenntnisse vom Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen (SBF-See) dringend zu empfehlen. Insbesondere die Navigation sollte soweit beherrscht werden. Wir bieten die Teilnahme an einem Kurs zum SBF-See als Vorbereitung auf den Patentlehrgang auch vergünstigt ohne Prüfung an.
Eine Kurzübersicht liefert folgendes Informationsblatt Wichtige Sichtzeichen und Schallsignale auf Seeschifffahrtsstraßen.
Lehrgangskosten
Die Lehrgangspreis beinhaltet den Unterricht in Hamburg sowie Kursunterlagen und ist bei den Kursterminen mit Buchungsmöglichkeit jeweils angegeben.
Prüfungsgebühren, Prüfungsanmeldung, Unterbringung und Verpflegung sind nicht enthalten. In unmittelbarer Nähe zum Lehrgangsort befinden sich mehrere Hotels und Restaurants.
Förderung bzw. Erstattung der Lehrganskosten zur besonderen Berechtigung
Eine Förderung in Höhe von 50-70% der Lehrgangskosten ist auf Antrag möglich. Informationen gibt es unter elwis.de in der Rubrik Service und dem Bereich Förderprogramme für die Förderung der Aus- und Weiterbildung in der deutschen Binnenschifffahrt. Der Antrag auf Förderung muss dafür zwingend vor Anmeldung zum Lehrgang gestellt werden. Die Förderung wird ab Kosten in Höhe von 300 Euro gewährt. Das Antragsformular gibt es hier: elwis.de.
Alle Infos zur Förderung gibt es übersichtlich im Flyer „Weiterbildung“ der WSV.

Prüfungsinhalt und Umfang
Die Prüfung zur „Besonderen Berechtigung für Wasserstraßen mit maritimem Charakter“ ist ein 45 Minuten langes mündliches Prüfungsgespräch.
Die Inhalte sind in der Binnenschiffspersonalverordnung (BinSchPersV) Anlage 16 festgeschrieben und umfassen folgende Bereiche:
- Informationen aus speziellen nautischen Informationsquellen und Vorschriften für Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter nutzen (Seekarte, terrestrische Navigation, Satellitennavigation, Seebücher, Notfallmanagement).
- Gezeiten und Wetter (Gezeitenkalender, Gezeitenströme, Wettervorhersagen und -verhältnisse)
- Bezeichnung und Kennzeichnung der Schifffahrtswege (Tonnen und Leuchtfeuer)
- Bezeichnung der Fahrzeuge und Interpretation und der Verkehrslage
Prüfung zur Besonderen Berechtigung Maritime Wasserstraßen
Die Prüfung wird in einer Dienststelle der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung abgelegt. Hier gibt es die aktuellen Prüfungstermine deutschlandweit im Bereich der Außenstellen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).
Der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen muss spätestens 5 Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin bei der entsprechenden Außenstelle vorliegen.
Wichtig, der Antrag wird NICHT nach Bonn geschickt, sondern zum gewünschten Prüfungsort, z.B.:
GDWS Kiel
Kiellinie 247, 24106 Kiel
Tel: 0228 – 7090 4110, E-Mail: kiel.gdws@wsv.bund.de
GDWS Magdeburg
Gerhart-Hauptmann-Straße 16, 39108 Magdeburg
Tel.: 0228 – 7090 4199
E-Mail: magdeburg.gdws@wsv.bund.de
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mittellandkanal / Elbe-Seitenkanal
Am Hohen Ufer 1 – 3, 32425 Minden
Tel.: 0571 6458 – 1360
E-Mail: wsa-mlk-esk@wsv.bund.de