Berechtigung für maritime Wasserstraßen

Schiffsführende können zusätzlich zum Unionspatent eine „Besondere Berechtigungen für das Befahren von Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter“ erwerben. Infos unter www.nilsfinn.de „Nils Finn – Lehrgänge für Binnenschiffer“.

Lehrgänge für Binnenschiffer jetzt auf neuer Internetseite: www.nilsfinn.de
Binnenschiff vor Wedel
Elbabwärts

Nächster Lehrgang:

Diese Lehrgänge wurden aus unserem Angebot ausgegliedert. Informationen und Termine gibt es ab 2023 unter www.nilsfinn.de „Nils Finn – Lehrgänge für Binnenschiffer.

Maritime Wasserstraßen

Eine Binnenwasserstraße mit maritimem Charakter kann von Seeschiffen befahren werden. Damit sind die Wasserstraßen der Zone 1+2 nach Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO) maritime Wasserstraßen (MaWa).
Die europäische Richtlinie regelt in Art. 8 (Download als pdf) die Voraussetzungen für eine maritime Wasserstraße wie folgt:

  • die Kollisionsverhütungeregeln (KRV) ist anwendbar;
  • die Tonnen und Schifffahrtszeichen entsprechen denen der Seeschifffahrt;
  • entweder terrestrische Navigation ist auf dieser Binnenwasserstraße erforderlich;
  • oder für die Navigation auf dieser Binnenwasserstraße wird eine Schiffsausrüstung benötigt, deren Bedienung besondere Kenntnisse erfordert.
Schleuse Brunsbüttel
Einlaufen in die alte Schleuse Brunsbüttel

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung zur besondere Berechtigungen für das Befahren von Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter ist ein gültiges Schiffsführerzeugnisses. Möglich sind folgende Schifferpatente: Binnenschifferpatent B, C2, D2 oder ein Unionspatent.

Lehrgangsablauf „Patent MaWa“

Informationen zum Lehrgang es unter www.nilsfinn.de „Nils Finn – Lehrgänge für Binnenschiffer.

Zum A-Patent wird mit der BSH Karte 46 navigiert.
Wasserstraßen mit maritimem Charakter

Prüfungsinhalt und Umfang

Die Prüfung zur „Besonderen Berechtigung für Wasserstraßen mit maritimem Charakter“ ist ein 45 Minuten langes mündliches Prüfungsgespräch.

Die Inhalte sind in der Binnenschiffspersonalverordnung (BinSchPersV) Anlage 16 festgeschrieben und umfassen folgende Bereiche:

  • Informationen aus speziellen nautischen Informationsquellen und Vorschriften für Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter nutzen (Seekarte, terrestrische Navigation, Satellitennavigation, Seebücher, Notfallmanagement).
  • Gezeiten und Wetter (Gezeitenkalender, Gezeitenströme, Wettervorhersagen und -verhältnisse)
  • Bezeichnung und Kennzeichnung der Schifffahrtswege (Tonnen und Leuchtfeuer)
  • Bezeichnung der Fahrzeuge und Interpretation und der Verkehrslage
Binnenschiff Wasserstraße Zone 2
Binnenschiff auf Wasserstraße der Zone 2

Prüfung zur Besonderen Berechtigung Maritime Wasserstraßen

Die Prüfung wird in einer Dienststelle der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung abgelegt. Hier gibt es die aktuellen Prüfungstermine deutschlandweit im Bereich der Außenstellen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).

Wichtig, der Antrag wird NICHT nach Bonn geschickt, sondern zum gewünschten Prüfungsort, z.B.:

GDWS Kiel
Kiellinie 247, 24106 Kiel
Tel: 0228 – 7090 4110, E-Mail: kiel.gdws@wsv.bund.de

GDWS Magdeburg
Gerhart-Hauptmann-Straße 16, 39108 Magdeburg
Tel.: 0228 – 7090 4199
E-Mail: magdeburg.gdws@wsv.bund.de

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mittellandkanal / Elbe-Seitenkanal
Am Hohen Ufer 1 – 3, 32425 Minden
Tel.: 0571 6458 – 1360
E-Mail: wsa-mlk-esk@wsv.bund.de

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